Was ist Explosionsschutz?

Der Explosionsschutz befasst sich mit dem Schutz vor der Entstehung von Explosionen und deren Auswirkungen. Er gehört zum Bereich der Sicherheitstechnik und dient der Verhütung von Schäden an Personen oder Sachen.

Eine Explosion ist „eine plötzliche Oxidations- oder Zerfallsreaktion mit Anstieg der Temperatur, des Drucks oder beider gleichzeitig“. Voraussetzung für das Auftreten einer Explosion ist das Vorliegen einer explosionsfähigen Atmosphäre in Anwesenheit einer wirksamen Zündquelle. Für einen wirkungsvollen Explosionsschutz muss mindestens einer der drei Parameter des Explosionsdreieckes: oxidierbarem Stoff, Oxidator oder Zündquelle unter die wirksame Schwelle reduziert werden.

Warum wird Explosionsschutz durch politische Anforderungen in der Anwendung vorangetrieben?

An dieser Stelle sei ein Gedanke genannt: Erneuerbare Energieträger sind der Schlüssel zur zukünftigen CO2-Freiheit bzw. -neutralität der Welt. Strom kann direkt in vielen Anwendungen verwendet werden, muss aber für mobile Systeme in Batterien gespeichert werden. Wasserstoff hat eine deutlich höhere Energiedichte, ist aber in seiner Anwendung sicherheitstechnisch nicht trivial. Flüssige, erneuerbare Kraftstoffe haben die höchsten volumetrischen Energiedichten und sind in Ihrer Handhabung am einfachsten.

Für diese Energieträger ist die verantwortungsbewusste Anwendung der Vorschriften und Normen für den Explosionsschutz, auch Brandschutz nötig.

 

Können es viele Leute überhaupt beherrschen?

Aufgrund der zuvor genannten Aspekte zum Explosionsschutz und des umfassenden Vorschriften- und Normenwerkes ergibt sich eine Verunsicherung bei der Anwendung der Anforderungen zum Explosionsschutz.

In der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2, Abschnitt 3 sind die Anforderungen an die Befähigten Personen im Explosionsschutz beschrieben.

Wo ergibt sich die Notwendigkeit zur Betrachtung des Explosionsschutzes?

  • Wasserstoff
  • Abwasseranlagen
  • Deponien, Müllverbrennung, Batterien
  • Biogas
  • Nahrungsmittelindustrie
  • Chemische Industrie
  • Energieversorgung (Treibstoffe, Erdgas, Methanol, Ammoniak)
  • LPG aufgrund der Umstellung der Energieversorgung

THEMEN

Explosionsschutzkonzept
  • als Grundlage zur Planung der Projekte in explosionsgefährdeten Bereichen
Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • DIN EN 60079-14
  • notwendig, da in allen Bereichen diese Norm nur wenige Leute anwenden können
 Explosionsschutzdokument
  • als Willenserklärung des Betreibers nach Fertigstellung des Projektes in explosionsgefährdeten Bereichen
Prüfungen
  • Erstprüfungen
  • Wiederholungsprüfungen
  • Prüf- und Wartungskonzept
Qualifikation der Mitarbeiter zum Explosionsschutz
  • Beschreibung der Notwendigkeit
  • Grundlagen Explosionsschutz
  • Befähigte Personen Explosionsschutz
  • BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 3.1
  • BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 3.3
  • Jährliche Unterweisung des Personals